Gegründet am 26.3.1918. Um 1980 verschmolzen mit der mit der Deutsche Schiffahrtsbank Bremen, diese 1989 fusioniert mit der Deutsche
Schiffsbeleihungsbank, Hamburg, zur Deutsche Schiffsbank, Hamburg und Bremen. Gewährung von Darlehen gegen Bestellung von Schiffspfandrechten
und Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der erworbenen Pfandrechte gemäß dem Schiffsbankgesetz vom 14.8.1933. Die Gesellschaft durfte
ferner alle Geschäfte betreiben, die Schiffspfandbriefbanken nach den gesetzlichen Bestimmungen gestattet waren. Eine Niederlassung in Duisburg
bestand noch bis 1994.
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